Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden (B2B)
Vertragspartner
Ihr Kaufvertrag kommt mit bandermann GmbH, Bruchweg 94, 41564 Kaarst zustande. Geschäftsführer: Sonja Bandermann-Dickmanns, Marcel Hütten
Telefon: +49 (0) 2131 / 17 67 10
Handelsregister: Amtsgericht Neuss, HRB 1907
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 120 585 051
1. Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die gewerbliche Kunden bei der bandermann GmbH tätigen.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich an Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind, also bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
2. Vertragsschluss und Preise
(1) Mit Abschluss der Bestellung des Kunden in unserem Online-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Soweit wir anschließend eine automatisierte Eingangsbestätigung versenden, stellt dies noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung aussondern und an den Kunden versenden.
(2) Die angegebenen Preise sind Netto-Preise. Hinzu tritt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Wird der Shop ohne Login in ein Kundenkonto genutzt, sind die angegebenen Preise Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils angegebenen Versandkosten.
3. Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) In unseren Angeboten oder Online-Shops sind die für den jeweiligen Kunden auswählbaren Zahlungsmethoden jeweils angegeben.
(2) Alle Zahlungen sind innerhalb von maximal 10 Tagen nach Rechnungstellung zu leisten.
(3) Für den Fall der Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Kreditkarte des Kunden reserviert („Autorisierung“). Die tatsächliche Belastung des Kreditkartenkontos des Kunden erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware an den Kunden versenden.
(4) Bei Zahlung per Lastschrift hat der Kunde ggf. die Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
(6) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt oder sich herausstellt, dass seine finanziellen Verhältnisse für eine etwa erfolgte Kreditgewährung oder Stundung nicht mehr genügen, sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
4. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Wir können ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber allen künftigen, auch anerkannten Bestellungen des Kunden geltend machen, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
5. Lieferung, Transportgefahr, Liefertermine
(1) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware auf Ihren Wunsch von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse. Die Lieferung von Speditionsware erfolgt frei Bordsteinkante, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestellten Dritten auf den Kunden über. Die Übergabe beginnt zeitgleich mit dem Verladevorgang. Ein Annahmeverzug des Kunden führt zum Gefahrübergang.
(3) Wir werden von unserer Leistung frei, soweit wir im Rahmen eines kongruenten Deckungsgeschäfts von unseren Zulieferern selbst nicht rechtzeitig beliefert wurden, es sei denn, wir haben die Nichtlieferung selbst zu vertreten. Der Kunde wird über die fehlende Belieferung unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
(4) Sofern Vorkasse vereinbart ist, stehen angegebene Liefertermine unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Zahlung. Bei verspäteter Zahlung verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.
(5) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden dies unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten gehen zu unseren Lasten. Die Gefahr geht mit Übergabe der jeweiligen Teillieferung auf den Kunden über. Sofern wir mit ausstehenden Teilleistungen in Verzug geraten oder uns die Lieferung ausstehender Teilleistungen nicht möglich ist, ist der Kunde dazu berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung der gesamten Verbindlichkeit zu verlangen, sofern er kein Interesse an der Teillieferung hat.
5. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
(2) Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die dem Kunden aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.
(3) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
(4) Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
6. Gewährleistung
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) mit den in den folgenden Absätzen bestimmten Modifikationen.
(2) Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers. Muster, Materialbeschaffenheiten und Struktur der Produkte können von den Angaben im Online-Shop abweichen. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder der Leistung einschließlich der Abbildungen sind nur annähernde Beschreibungen, soweit nicht für den vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung erforderlich ist.
(3) Sie sind verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(4) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
(5) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
(7) Sollte im Einzelfall die Lieferung gebrauchter Produkte zwischen uns und dem Kunden vereinbart werden, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
7. Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
8. Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).
(3) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und den Kunden an unserem Geschäftssitz.
Freiwillige Rückgabemöglichkeit für B2B - Kunden
Rückgaberegelungen für gewerbliche Kunden (B2B)
Abweichend von der gesetzlichen Regelung räumen wir dem Käufer, auch wenn er als Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlich Sondervermögen Waren bestellt, eine 7-tägige, freiwillige Rückgabemöglichkeit nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen ein.
Macht der B2B - Käufer von dieser Rückgabemöglichkeit Gebrauch, so hat er die Kosten der Rücksendung und Verschlechterung der Ware zu tragen.
Im Übrigen gelten für die Rückgabemöglichkeit die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind:
Für Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind, also bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln gilt:
Nehmen Sie bitte telefonisch unter der Telefonnummer 02131-176710 oder per Mail an die Mailadresse orderdesk@bandermann.com Kontakt mit uns auf.
Halten Sie bitte die bandermann - Auftragsnummer und Ihre Kundenummer griffbereit.
Jegliche Rückgabe muss von uns schriftlich oder per E-Mail mit einem Retourenschein (RMA) autorisiert werden und erfolgt unter Vorbehalt.
Wir behandeln Retourenanfragen jedoch stets kulant und wollen eine beiderseits faire Lösung finden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Rückgaben von Ware akzeptieren, bzw. eine vollständige Erstattung vornehmen können
· deren Originalverpackung noch nicht geöffnet / entsiegelt wurde
· die sich in einwandfreiem, unbenutztem Zustand befindet
· die nicht aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind. Hierzu zählen zum Beispiel Diktiergeräte, Diktiermikrofone, Kopfhörer, Ohrpolster, und Headsets, sowie PC-Eingabegeräte, deren Verpackung geöffnet wurde.
Bitte haben Sie Verständnis, dass folgende Produkte generell von der Rückgabe ausgeschlossen sind:
· Produkte, in deren Lieferumfang Softwarelizenzen enthalten sind
· Softwarelizenzen, Lizenzverlängerungen, Abonnements
· TSE-Einheiten (Technische Sicherheitseinrichtung) für Registrierkassen
· Verbrauchsmaterial wie Farbbänder, Korrekturbänder, Tintenrollen, Papier, Typenräder, Speichermedien
Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden (B2B)
Bitte beachten: Wir vertreiben unsere Produkte ausschließlich an gewerbliche Kunden! Sie benötigen zur Registrierung als Kunde / zur Bestellung von Waren eine gültige Umsatzsteuer-Identnummer. Endverbraucher im Sinne des §13 BGB beliefern wir nicht.
Sofern Sie als privater Endverbraucher Interesse an unseren Produkten haben, nennen wir Ihnen gerne einen Fachhändler in Ihrer Nähe, bei dem Sie das gewünschte Produkt beziehen können.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Lieferverträge des Verkäufers. Sie schließen Einkaufsbedingungen des Käufers aus. Abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
2. Jeder Käufer unterwirft sich den Vorschriften des HGB für Handelsgeschäfte.
3. Angebote sind freibleibend.
4. Zur Berechnung kommt der am Tag der Lieferung geltende Preis.
5. Frachtangaben erfolgen unverbindlich. Den Preisen liegen die am Tage des Angebots geltenden Frachten und Versandkosten zugrunde; Veränderungen gehen zu Gunsten oder zu Lasten des Käufers. Lieferung erfolgt unfrei. Frachtkosten trägt der Käufer. Erfüllungsort für den Versand ist die Verladestelle, auch bei frachtfreier Lieferung erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers.
6. Lieferungsmöglichkeit bleibt vorbehalten. Lieferfristen werden möglichst eingehalten, jedoch ohne Verbindlichkeit.
7. Lieferung erfolgt an vereinbarte Stelle. Bei nachträglichen Änderungen trägt der Käufer alle dadurch entstandenen Kosten. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt ungestörten Arbeitsprozeß der Lieferwerke und ungehinderte Versand- und Anfuhrmöglichkeiten voraus. Ereignisse höherer Gewalt, Verkehrsstörungen und Behinderungen, Mangel an Transportmittel, Kohlen, Roh- und Hilfsstoffen, Fehlbrände oder Betriebsstörungen irgendwelcher Art im eigenen oder den mit der Erfüllung zusammenhängenden Betrieben sowie durch Verfügung der Behörden hervorgerufene Hindernisse, welche die Lieferung erschweren, befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht. Der Käufer ist nicht berechtigt, einseitig vom Vertrag zurückzutreten.
8. Die Abnahme soll in gleichmäßigen Bezügen während der vereinbarten Lieferfrist erfolgen. Für die Folgen ungenügenden und verspäteten Abrufs hat der Käufer aufzukommen.
9. Transportschäden und Fehlmengen sind am Tage des Empfanges der Ware durch Drahtbescheid oder Fernsprecher mit schriftlicher Bestätigung anzuzeigen. Schäden, die auf dem Bahntransport oder bei Beförderung durch bahnamtliche LKW entstehen, müssen sofort bei Eintreffen der Sendung bzw. Entladung des Wagens durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme festgestellt werden. Bruchschäden und Fehlmengen sind durch die Bahn auf dem Frachtbrief zu bescheinigen. Bruchschäden und Fehlmengen bei Beförderung durch werkseigene oder private LKW sind durch schriftliche Erklärung des LKW-Fahrers und der bei der Entladung beteiligten Personen mit Angabe der Namen und genauen Anschrift zu belegen. Bei Lieferung durch eigene LKW des Verkäufers sind Bruchschäden und Fehlmengen in Gegenwart des LKW-Fahrers festzustellen. Bei verpackter Ware ist der Empfänger verpflichtet, innerhalb fünf Tagen nach Erhalt der Sendung die Ware zu untersuchen und Transportschäden oder Fehlmengen dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Bruch und Schwund in den handelsüblichen Grenzen können nicht beanstandet werden.
10. Kosten und Schäden, insbesondere auch zusätzliche Transportkosten und Transportrisiken gehen bei unberechtigter Nichtannahme zu Lasten des die Annahme verweigenden Käufers. Rücksendungen gelieferter Ware werden ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers nicht angenommen.
11. Rechnungen sind sofort nach Empfang ohne Abzug zu zahlen.
12. Skontovergütung für Barzahlung bedarf besonderer Vereinbarung. Sie wird nur nach Abzug von Rabatt und Fracht usw. vom Netto-Rechnungsbetrag berechnet. Gewährung von Skonto hat zur Voraussetzung, daß auf dem Konto des Kunden sonst keine offenen Posten stehen. Für die Fälligkeit der Rechnung ist der Tag der Lieferung maßgebend; der Tag der Rechnungsstellung ist ohne Bedeutung. Vertreter des Verkäufers sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur auf Grund schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt.
13. Der Verkäufer ist verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, geschieht dies nur zahlungshalber. Diskont-Wechselspesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
14. Schecks gelten nicht als Barzahlung.
15. Bei nichtvertragsmäßiger Zahlung ist der Verkäufer ohne Mahnung berechtigt, vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten (Bankzinsen und Nebenkosten), mindestens aber in Höhe von 2% über dem Lombardsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
16. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen sofort zahlbar. Bei Teillieferungen berechtigt der Verzug den Verkäufer zur Verweigerung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen ohne Schadenersatzpflicht.
17. Bei Zahlungseinstellung, Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens des Käufers sind alle Rechnungen des Verkäufers fällig. Zugleich gelten alle Bonifikationen und Rabatte als verfallen, so daß der Käufer die in Rechnung gestellten Bruttopreise zu zahlen hat.
18. Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, daß die Kreditverhältnisse des Käufers für die Einräumung von Krediten und Zahlungszielen nicht geeignet sind, ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger und nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Erfolgen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung nicht fristgemäß, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
19. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller, auch der künftigen Forderungen, die der Verkäufer aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer erwirbt, Eigentum des Verkäufers.
20. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt in dem Betrag an den Verkäufer ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Erfolgt der Weiterverkauf zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Käufer schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf in dem Betrage ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Wird Vorbehaltsware, die im Miteigentum des Verkäufers steht, weiterverkauft, so tritt der Käufer schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf in dem Betrag an den Verkäufer ab, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, insbesondere nach Verarbeitung mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, weiterverkauft, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen ist der Fakturenwert des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 20%. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Lieferungsvertrages verwandt, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Lieferungsvertrag in gleichen Umfange im voraus an den Verkäufer abgetreten, wie es für die Kaufpreisforderung bestimmt ist. Den Rang eines abgetretenen Teilbetrages im Rahmen der dem Käufer erwachsenden Gesamtforderung bestimmt der Verkäufer.
21. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderungen (Werklohnforderungen oder sonstige Vergütungsansprüche) gemäß Ziffer 25 auf den Verkäufer übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (einschließlich ihrer Verpfändung und Sicherungsübereignung) und zu anderen Verfügungen über die Forderungen, die er gemäß Ziffer 25 an den Verkäufer abgetreten oder abzutreten hat (einschließlich ihrer Abtretung, Sicherungsabtretung und Verpfändung) ist der Käufer nicht berechtigt.
22. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf (Werklohnforderungen oder sonstige Vergütungsansprüche). Von seiner eigenen Einziehungsbefugnis wird der Verkäufer keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen.
23. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer eingeräumten Sicherungen seine Forderungen um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit der vollen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer über. Zugleich erwirbt der Käufer die Forderungen, die er zur Sicherung der Ansprüche des Verkäufers nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen an diesen abgetreten hat.
24. Der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit Einsicht beim Grundbuchamt zu nehmen, und zwar sowohl den Grundbesitz der Firma, als auch den Privatbesitz der Firmeninhaber. Bei Personengesellschaften auch den Besitz der Gesellschafter.
25. Der Käufer hat dem Verkäufer Mängel der Ware innerhalb fünf Tagen nach Ablieferung, in jedem Fall aber vor der Verarbeitung oder dem Einbau schriftlich anzuzeigen.
26. Für Transportschäden und Fehlmengen gilt Ziffer 11.
27. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge sind die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zunächst ausgeschlossen. Dem Käufer steht das Recht zu, Nachbesserungen zu verlangen. Schlägt die Nachbesserung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ist der Gegenstand gebraucht, erfolgt die Veräußerung, wie beabsichtigt, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistungsrechte.
28. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig sind.
29. Als Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen des Verkäufers, gilt Neuss. Soweit der Käufer Nichtkaufmann im Sinne des HGB oder zu den §4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, gilt gleichfalls das für die Geschäftsniederlassung des Verkäufers zuständige Gericht als Gerichtsstand: a) wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat; b) wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Person oder Firma nach Vertragsabschluß ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder der Wohn-/Geschäftssitz beziehungsweise der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist; c) wenn die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens gemäß Â§Â§688 ff. ZPO erfolgt.
30. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht.
31. Sollte die Vertragserfüllung durch uns ganz oder teilweise erst nach Inkrafttreten eines neuen Umsatzsteuersatzes erfolgen und uns dadurch eine Mehr- oder Minderbelastung entstehen, behalten wir uns eine entsprechende Neuberechnung vor.